Schuleinschreibung | Einschulung

Einschulung

-Ein neues Kapitel beginnt-

 

Zeitliche Abfolge - Schuleinschreibung

Im Januar / Februar 

erhalten Sie alle Unterlagen für die Schuleinschreibung per Post. Darin ist unter anderem genau aufgelistet, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen.

 

Im März

findet ein Einschulungsscreening / Schulspiel vormittags statt. Der Kindergarten bringt Ihr Kind zu uns an die Schule. Während des Schulspiels, das in Kleingruppen mit 5 – 7 Kindern stattfindet, schätzen Grundschullehrkräfte die Schulfähigkeit Ihres Kindes ein. Nach dem Einschulungsscreening erhalten Sie über den Kindergarten eine Rückmeldung von der Schule.

 

Am 20.3.2024

fand die Schuleinschreibung 2024 in der Aula unserer Schule statt. Für das Schuljahr 2025 steht noch kein Datum fest. 

Einschulung

Die Einschulung der neuen Erstklässler für das Schuljahr 2024/25 findet am Dienstag, den 10.09.2024 statt.

Nähere Informationen erhalten Sie nach der Schuleinschreibung.

Korridorkinder

Die Regelung zur Umsetzung des Einschulungskorridors sieht vor, dass für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, der Beginn der Schulpflicht durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG).

 

Da diese Kinder aber zunächst potenziell schulpflichtig werden, durchlaufen sie das Schulspiel an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderung.

 

Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, dass die Erziehungsberechtigten vor ihrer endgültigen Entscheidung auch eine Einschätzung der Schule zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule erhalten, um diese in ihre Entscheidung einbeziehen zu können. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung aus. Die Erziehungsberechtigten haben somit keine Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich bereits entschieden haben sollten, vom Einschulungskorridor Gebrauch zu machen und ihr Kind erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen zu lassen.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April schriftlich mitteilen.